Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verantwortliche
Hechtzeit
Christine Hecht
Alkorstr. 14
83512 Wasserburg
Telefon: 08071 903270
E-Mail: christine@hechtzeit.de

§ 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen der
Christine Hecht als Anbieter und dem Kunden als Kursteilnehmer.

(2) Zur Teilnahme an den Kursen des Anbieters sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Vorkenntnisse sind insoweit nicht erforderlich, es sei denn, dies wird im Rahmen einer Kurs- / Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen.

§ 2 Vertragsschluss (1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. (2) Kursanmeldungen des Kursteilnehmers sind verbindlich im Sinne des § 145 BGB. Die Anmeldung muss über das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite von Christine Hecht erfolgen. (3) Damit ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kursteilnehmer zustande kommt, muss der Anbieter das Angebot des Kursteilnehmers annehmen. Der Anbieter kann die Annahme des Angebots gegenüber dem Kursteilnehmer in Form einer Rechnung innerhalb von 7 Werktagen annehmen. Der Erhalt der Rechnung kann mit der Anmeldebestätigung und dem Vertragsschluss verbunden werden. (4) Der Kursteilnehmer erklärt sich, unabhängig von der Form seiner Buchung, damit einverstanden, dass Rechnungen ihm gegenüber auch in elektronischer Form (per E-Mail) gestellt werden dürfen. (5) Die Anmeldung begründet nach Annahme durch den Anbieter einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Ausbildungsmaßnahme gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung des gebuchten Kurses. (6) Vom Anbieter ist nur die Durchführung des Kurses geschuldet. Nicht vom Anbieter geschuldet sind Anfahrt, Übernachtung am Kursort sowie die Verpflegung am Kursort.

§ 3 Zahlungspflichten / Förderungen / Hinweise (1) Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden Teilnahmegebühr des von ihm gewählten Kurses. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Gebühr (Gesamtbetrag) kann der Kursteilnehmer unter www.hechtzeit.de bei den jeweiligen Kursangeboten bzw. mit der Anmeldebestätigung verbundenen Rechnung ersehen. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Teilnahme an unserem Lehrangebot. Jegliche Zahlung eines Kursteilnehmers hat per Überweisung auf die dem Kursteilnehmer im Rahmen der Teilnahmebestätigung bzw. Rechnung bekannt gegebenen Kontoverbindung des Anbieters für diesen kostenfrei zu erfolgen. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, den anfallenden Rechnungsbetrag mit einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den Anbieter zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 29 Tage vor Kursbeginn, so ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag der Wertstellung auf dem in der Rechnung genannten Bankkonto maßgeblich. (2) Sämtliche durch den Anbieter genannten Preise für Ausbildungen, Schulungen, Seminare etc. sind von der MwSt. befreit (anerkannte berufsbildende Maßnahmen). (3) Befindet sich der Kursteilnehmer mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kursteilnehmer berechtigt, diesen von der weiteren Fortsetzung des Kurses auszuschließen. Dem Kursteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (4) Bei Änderung an der Rechnung fallen Gebühren von 10,-€ an.

(5) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, die Ausbildung durch eine geeignete Förderstelle fördern bzw. bezuschussen zu lassen (Arbeitsagenturen/JobCenter/ESF/Bildungsprämie/ Bildungsscheck etc.). Ob, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen der Kursteilnehmer eine Förderung durch die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsprämie, Bildungsscheck etc. erhält, hängt alleine von den für den Kursteilnehmer zuständigen Förderstellen ab, die die Förderung genehmigen oder ablehnen können. Die Förderfähigkeit kann daher ausdrücklich nicht durch den Anbieter garantiert werden. Auch kommt es auf die individuelle Situation des jeweiligen Kursteilnehmers an, ob dieser für die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsprämie, Bildungsscheck etc. förderfähig im Rahmen der z.B. oben angegebenen Maßnahmen ist und/oder ausreichend Fördergelder vorhanden sind. Der Kursteilnehmer nimmt dieses zur Kenntnis und versichert zusätzlich, dass er die vollen Kosten der Ausbildung unabhängig einer bewilligten Förderung an den Anbieter fristgerecht zu zahlen hat. Aber auch, wenn eine Förderung zustande kommen sollte, dann jedoch die Förderstelle den Förderbetrag reduziert oder sogar komplett ablehnt, versichert der Kursteilnehmer, die vollen Kosten der Ausbildung selbst zu tragen. Die Förderung ist nicht möglich in Verbindung mit Rabatten. (6) Ist der Kursteilnehmer wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses an der Teilnahme an dem vereinbarten Kurstermin verhindert, entfällt hierdurch nicht die Pflicht zur fristgerechten Entrichtung des geschuldeten Rechnungsbetrages. Sollte der Kursteilnehmer erkranken, so ist dieser verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich seine Verhinderung mitzuteilen. (7) Empfehlung einer Seminar-Versicherung: Der Kursteilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung (Zahlung des Rechnungsbetrages) gegenüber dem Anbieter im Falle der Nichtinanspruchnahme des Kurses (Fälle des § 3 (6)), die Möglichkeit des Abschlusses einer so genannten „Seminar-Versicherung“ hat. Sollte der Kursteilnehmer unsere Veranstaltung nicht besuchen können, schützt eine Seminar-Versicherung (Kosten, variieren je nach Kursgebühr) vor mögl. entstehenden Stornokosten der Veranstaltung sowie optional für zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie Zug, Flug oder Hotel. Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer „Seminar-Versicherung“ bei einem Drittanbieter (Versicherer) selbst verantwortlich. Die Kosten für eine „Seminar-Versicherung“ mit einem Drittanbieter, sind in den Teilnahmegebühren des Anbieters nicht enthalten und mithin durch den Kursteilnehmer gegenüber dem Versicherungsanbieter eigenständig zu tragen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er insbesondere keine Gewähr dafür übernimmt, dass eine durch den Kursteilnehmer abgeschlossene „Seminar-Versicherung“ Erstattungen leistet. Ob und in welchen Fällen eine „Seminar-Versicherung“ das Zahlungsrisiko des Kursteilnehmers deckt, hat der Kursteilnehmer eigenständig zu prüfen. (8) Die Teilnahme am Kurs ist obligatorisch für den Erhalt des Unterrichtsmaterials (Skript). Im Falle einer Nichtteilnahme hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf das Skript. (9) Nach verbindlicher Anmeldung und erfolgter Rechnungsstellung sind Umbuchungen aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. (10) Aktionsgutscheine sind Gutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern die vom Anbieter im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und nicht auf Dritte übertragbar sind. Geschenkgutscheine sind Gutscheine, die käuflich erworben werden können. Der Geschenkgutschein ist übertragbar und kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber abgeleistet werden. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. (11) Gutscheine dürfen nicht vervielfältigt werden. (12) Geschenkgutscheine sind innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsstellung, einmalig im Rahmen einer Kursanmeldung bei Christine Hecht, unter Angabe des vorhandenen Gutscheincodes, einlösbar. Nach der berechtigten Einlösung eines Gutscheins, ist dieser verbraucht. Eine darüberhinausgehende Anrechnung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf einen bereits ausgebuchten Kurs besteht nicht. (13) Gutscheine sind nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen, in Kombination mit öffentlichen Fördermitteln (Prämiengutscheine/Bildungsschecks) oder zur Verrechnung von Stornierungsgebühren verwendbar. Gutscheine sind nicht auf bestehende Anmeldungen, auch nicht rückwirkend anrechenbar. Reicht das Guthaben eines Gutscheins für eine Bestellung nicht aus, ist die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten auszugleichen. Gutscheine können nur im Ganzen eingelöst werden. Teileinlösung sowie Restauszahlung sind nicht möglich. (14) Der Wert von Gutscheinen wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Gutscheine

werden nicht erstattet, auch nicht wenn die Teilnahme am Kurs ganz oder teilweise widerrufen bzw. storniert wird. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwendung kann kein Ersatz durch die hechtzeit Akademie geleistet werden. (15) Nach Wertstellung beim Anbieter wird der Geschenkgutschein umgehend im PDF-Format per E-Mail an den Rechnungsempfänger versendet. Der rechtzeitige Zahlungseingang wird belegt durch den Tag der Wertstellung auf dem in der Rechnung genannten Bankkonto. (16) Aktionsgutscheine werden gültig, wenn die Wertstellung gemäß § 3 (1) dieser AGB geltenden Zahlungsfristen erfolgt. Der rechtzeitige Zahlungseingang wird belegt durch den Tag der Wertstellung auf dem in der Rechnung genannten Bankkonto.

§ 4 Rücktrittsrecht / Vertragskündigung / Änderungen (1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit vor Beginn des gebuchten Kurses ohne Angabe von Gründen möglich. Bereits erbrachte Leistungen sind wechselseitig binnen 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurück zu gewähren. (2) Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Hierbei gilt die Schriftform als gewahrt, wenn die Erklärung per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgt. Der Nachweis des Zugangs der Erklärung obliegt im Streitfall dem Kursteilnehmer. (3) Bei einem Rücktritt von einer Präsenzveranstaltung ist der Kursteilnehmer verpflichtet, folgende Entschädigungen an den Anbieter zu zahlen:
• 25 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt ab dem Tag der Kursbuchung bis 57 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses
• 50 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt vom 56. bis zum 29. Tag vor Beginn des gebuchten Kurses
• 75 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt vom 28. bis zum 15. Tag vor Beginn des gebuchten Kurses
• 100 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Beginn des gebuchten Kurses

Die Entschädigung wird nach Erhalt der entsprechenden Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Dem Kursteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Anbieter entstanden ist. Falls die Entschädigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung bei uns eingegangen ist, wird die volle Rechnungssumme fällig. (4) Änderungen der Kursinhalte und Ablaufzeiten innerhalb der laufenden Veranstaltung bleiben dem Anbieter vorbehalten, soweit derartige Änderungen für den Kursteilnehmer zumutbar sind. Für den Kursteilnehmer zumutbare Änderungen liegen insbesondere dann vor, wenn durch etwaige Änderungen das im Rahmen der Kurs- / Leistungsbeschreibung benannte Kursziel nicht gefährdet wird. Sofern keine andere Vereinbarung zwischen Anbieter und Kursteilnehmer getroffen wurde, bleiben Änderungen in der Person des/der Dozenten ausdrücklich vorbehalten und stehen im Ermessen des Anbieters. Dabei gelten stets die hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien des Anbieters. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. (5) Bei einem Kursausfall erhält der Kursteilnehmer den gezahlten Rechnungsbetrag nach Zugang der Gutschrift zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kursteilnehmers bestehen nicht. (6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (7) Soweit bei einer Kursveranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl vorausgesetzt wird, ist die Erreichung dieser Mindestteilnehmerzahl Bedingung für die Durchführung der Kursveranstaltung. Daher sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich, spätestens aber fünf Tage vor Kursbeginn zu kündigen. Bereits durch den Teilnehmer geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. (8) Im Falle höherer Gewalt ruhen unsere Leistungspflichten; dies bedeutet, dass Kursveranstaltungen nachgeholt werden, sobald die Leistungshindernisse weggefallen sind. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag über eine Kursveranstaltung berechtigt. Ein derartiger Fall liegt etwa
vor, wenn eine Kursveranstaltung aufgrund akuter Erkrankung des Dozenten ohne Vertretungsmöglichkeit nicht durchführbar ist. Soweit unsere Leistungspflichten aufgrund höherer Gewalt ruhen, sind wir auch dazu berechtigt, unsere Leistungen übergangsweise auf anderem Wege zu erbringen. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass wir, ergänzend zu einem offerierten Ausweichtermin des Präsenzunterrichts, auch eine voll anrechnungsfähige Selbststudienzeit anbieten können. (9) Bei einem Rücktritt von einem Fernstudium ist der Kursteilnehmer verpflichtet, eine Entschädigung an den Anbieter zu zahlen. Die Entschädigung entspricht dem Anteil der begonnenen Studienmonate an der von Christine Hecht ausgelobten Regelstudienzeit des Fernstudiums. Zur Berechnung der Entschädigung gilt: Rechnungssumme x begonnene Monate / Ausgelobte Regelstudienzeit des Fernstudiums.
Die Entschädigung wird nach Erhalt der entsprechenden Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Dem Kursteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Anbieter entstanden ist. Falls die Entschädigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung bei uns eingegangen ist, wird die volle Kursgebühr fällig.

§ 5 Zertifikate/Urkunden / Hinweise (1) Die Kursteilnehmer erhalten nach eingegangener Zahlung gem. § 3 ff. der individuell anfallenden Kursgebühr und der vollständigen sowie erfolgreichen Absolvierung eines Kurses Qualifikationen, d.h. Teilnahmenachweise in Form von Zertifikaten bzw. Urkunden (siehe Kursbeschreibung). Als Voraussetzung der Zertifikats- sowie Urkundenerteilung zählt in jedem Fall die vorhergehende vollständige Absolvierung des jeweiligen Zertifikats- bzw. Urkundenkurses in Verbindung mit der schriftlichen Beantragung von Urkunde/Zertifikat sowie erfolgreicher Absolvierung der vorgesehenen Abschlussprüfung. (2) Die Prüfungsgebühr ist bereits im Kurspreis enthalten. Bei einem nicht Bestehen der praktischen Lehrprobe kann diese wiederholt werden. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass für die Wiederholung der Lehrprobe Servicegebühren gemäß der Preisliste §5 (8) anfallen. Eine im Einzelfall gesonderte Vereinbarung über einen erneuten Prüfungstermin wird dann mit dem Kursteilnehmer individuell vereinbart. (3) Ein Zertifikat oder eine Urkunde (siehe Kursbeschreibung) ist im Kurspreis bereits enthalten. Nachträgliche Änderungen oder eine Neubeantragung von Urkunde und Zertifikat wegen z.B. Verlust oder bei fehlerhaften Angaben im Anmeldeformular, sind mit einer Bearbeitungsgebühr gemäß der Preisliste §5 (8) verbunden. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der von uns im Hinblick auf die Teilnahme an unseren Ausbildungen erteilten Zertifikate/Urkunden bei den Krankenkassen besteht nicht, da diese individuell und nach Prüfung, z.B. der beruflichen Grundqualifikation von den Krankenkassen ausgesprochen wird. (5) Wer sich in ärztlicher Behandlung bzw. Therapie befindet, sollte vor Anmeldung mit dem Arzt oder Therapeut klären, ob er am Seminar teilnehmen kann. Jede/er Kursteilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sich und sein/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Gruppe. (6) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei dem Anbieter absolvierten Kurse nicht zur Vornahme von medizinischen Heilbehandlungen an Patienten oder Kranken berechtigen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt ist. Jeder Kursteilnehmer ist gehalten, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anwendung von Kurs- und Lehrinhalten bezogen auf seine persönliche Situation selbstverantwortlich zu informieren und entsprechend zu verhalten. (7) Die Kursteilnehmer haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wiederholte schwerwiegende Störungen des Unterrichts durch einen Kursteilnehmer berechtigen den Dozenten, den Kursteilnehmer nach vorheriger Ermahnung von der Teilnahme am weiteren Unterricht kostenpflichtig auszuschließen bzw. das Unterrichtsverhältnis fristlos zu kündigen. Die Verpflichtung zur Fortzahlung der Ausbildungs- / Seminargebühren bzw. zur Zahlung von Schadenersatz bleibt davon unberührt. (8) Während der Kurse herrscht Präsenzpflicht. Für die Zulassung zur Lehrprobe ist die Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten obligatorisch.
(9) Die theoretischen und praktischen Lerninhalte werden im Präsenzbetrieb an allen Unterrichtstagen vermittelt und im Rahmen der täglichen Selbstreflexion im Hinblick auf die durchzuführende Abschlussprüfung fokussiert.

§ 6 Fernstudium (1) Studienbeginn: Der Fernunterricht beginnt mit der Zusendung des ersten Studienmaterials. Nach Überweisung des Rechnungsbetrages erfolgt wie im Kurs gesondert beschrieben der einmalige oder quartalsweise Versand der Unterlagen. (2) Die hechtzeit Akademie bietet keinen Fernunterricht im Sinne des FernUSG an. Unterschiede zwischen einem Fernstudium im Sinne der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und dem von uns angebotenen Fernstudium: Lernkontrolle: Beim gesetzlich geregelten Fernunterricht erfolgt grundsätzlich eine Lernkontrolle durch den Lehrenden. Keine Lernkontrolle: Bei dem von uns angebotenen Fernstudium führt der Schüler seine Lernkontrolle in Eigendisziplin selbst durch.

§ 7 Urheberrechte / Foto- und Filmaufnahmen (1) Die hechtzeit Akademie behält sich alle Rechte für sämtliche auf dieser Website publizierten Inhalte (Bilder, Texte usw.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Akademie von Dritten weiterverwendet werden. (2) Der Kursteilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche während der Kursteilnahme erhaltenen Skripte und Kursunterlagen den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts unterliegen. Die Weitergabe und/oder Verwendung des Lehrmaterials z.B. zu Unterrichtszwecken und Vervielfältigung auf jedem Wege ist nicht gestattet. Auch der Weiterverkauf oder Verleih des Lehrmaterials ist nicht gestattet. (3) Mitschnitte (Audio/Video) und Fotoaufnahmen während der Seminare sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche sind vorbehalten.

§ 8 Haftung (1) Für die Beaufsichtigung des Privateigentums ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust von Gegenständen kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. (2) Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (nicht jedoch für freie Mitarbeiter), und zwar nach Maßgabe der folgenden Regelungen. (3) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter bzw. durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden haftet der Anbieter unbeschränkt. (4) Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Anbieters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet dieser begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar sind. (5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, sofern er eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. (6) Für Schäden, die durch die nicht sach- und fachgerechte Ausübung von Anwendungsdemonstrationen und Übungen zwischen den Kursteilnehmern entstehen, haftet der Anbieter lediglich im Rahmen der vorbenannten Haftungsregelungen. Der Kursteilnehmer handelt insoweit auf eigene Gefahr und Risiko. Für ausreichende Versicherung trägt der Kursteilnehmer selbst Sorge. (7) Die im Rahmen unserer Kurse zur Verfügung gestellten Kursunterlagen werden von uns nach hohen Qualitätsstandards sowie bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit der Inhalte sind ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz (1) Die für den Vertragsschluss und die Abwicklung bestehender Verträge erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen und anderweitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und zweckbestimmt verarbeitet. Wir verweisen ergänzend hierzu auf unsere Datenschutzerklärung (online unter: https://www.hechtzeit.de/AGB/) unserer Internetseite.

§ 10 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen (1) Für alle Rechtsbeziehungen mit Christine Hecht ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wasserburg am Inn. (2) Die Vertragssprache ist deutsch.

.

© 2023 | HECHTZEIT. All rights Reserved.